Qualitativ hochwertige Keramik zu schätzen wissen
Geschrieben von porzelliner am 24. Juli 2010 | Abgelegt unter Porzellanindustrie
Geschrieben von porzelliner am 24. Juli 2010 | Abgelegt unter Porzellanindustrie
Geschrieben von porzelliner am 17. Oktober 2009 | Abgelegt unter Allgemein, Porzellanindustrie
Neben der Porzellanfabrik Heinrich & CO. Selb, die das Boardgeschirr für die Zeppeline herstellte war auch die Porzellanfabrik Gräf & Krippner Selb Produzent für die Marcel Dornier Werke in Langenargen.
Boardgeschirr Marcel Dornier Langenargen 1929
Weißes, glasiertes Porzellan mit Dekorlinien sowie einem stilisierten, geflügelten Globus in Gold und Rot. Im Boden grün unterglasierte Manufakturmarken “Gräf & Krippner Selb Bavaria” sowie größtenteils mit goldener, vereinzelt schwarzer Silhouette des Wasserflugzeugs über “DO X 1929″ und “Dekoration von Marcel Dornier Langenargen”.
Heinrich Selb Zeppelin Tasse 1928
Mit der Ausstattung des Luftschiffes Graf Zeppelin im Jahre 1928 entsteht der Kontakt zur Porzellanfabrik Heinrich & Co. Deutschland. Die Firma Buchecker & Co. übernimmt die Vertretung der Marke für die Schweiz und erweitert das Sortiment mit Porzellan. 1932 wird das erste Stahldruck-Atelier eingerichtet. Damit ist erstmals die mehrfarbige Dekoration von Glas und Porzellan möglich.
Geschrieben von porzelliner am 17. Oktober 2009 | Abgelegt unter Porzellanindustrie
1748 begann François Boch, dessen eigentlicher Beruf Eisengießer war, mit Hilfe seiner drei Söhne in Lothringen mit der Herstellung von Keramikwaren, insbesondere Geschirr. Durch die hohe Nachfrage nach diesen Waren konnte das Unternehmen 1767 expandieren und begann nahe der Festung Luxemburg unter dem Namen Jean-François Boch et Frères mit der Serienproduktion von Keramik. Drei Jahre später, 1770, entstand das Brindille-Dekor, das mit Unterbrechung bis heute verkauft wird, im 20. Jh. unter dem Namen „Vieux Luxembourg“.
1791, als das Unternehmen mittlerweile über Lothringen hinaus (u. a. im Saargebiet und in Luxemburg) erfolgreich war, gründete Nicolas Villeroy in Vaudrevange eine Steingutfabrik. Beide Unternehmer arbeiteten zunächst gegeneinander, da es Nicolas Villeroy gelang, das Porzellan mit Kupferstichen zu bedrucken, was einen enormen Fortschritt in der Serienproduktion bedeutete und somit auch Konkurrenzfähigkeit mit dem Unternehmen Boch.
Geschrieben von porzelliner am 15. Oktober 2009 | Abgelegt unter Porzellanindustrie
Das Gründungsjahr der Aeltesten Volksstedter Porzellanmanufaktur ist nicht wie bisher in der Literatur aufgeführt – 1760 – sondern wurde erst im Jahre 1762 gegründet – siehe Gerichtsurteil OLG Jena vom 02.04.2008:
Wird mit dem Gründungsjahr geworben, so ist dies dann nicht irreführend, wenn das angegebene Gründungsdatum zutreffend ist und seit dem genannten Datum eine ausreichende Kontinuität der Unternehmensführung vorliegt. Umgekehrt ist die Werbeangabe irreführend im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG, wenn ein unzutreffendes Gründungsjahr benannt wird und bzw. oder die erforderliche Unternehmenskontinuität nicht besteht.
Das OLG Jena (Urteil vom 02.04.2008 – 2 U 906/07) hat entschieden:
Zum Verkehrsverständnis betreffend das Gründungsjahr einer Porzellanmanufaktur. Zur sekundären Darlegungslast des Unterlassungsschuldners wegen einer irreführenden Angabe betreffend das Gründungsjahr, wenn dieser die Angaben zum Gründungsjahr seines Betriebes nach vielen Jahren ändert.
Zum Sachverhalt: Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Porzellanmanufaktur. Die Verfügungsbeklagte verwendet Werbematerialien und ein Signet (Bodenmarke), im Rahmen derer zusammen mit einem Bildzeichen und der Firma „Aelteste Volkstedter“ auf das Jahr 1760 Bezug genommen wird. 1760 hatte Georg Macheleid nach seiner (Wieder-) Entdeckung des Porzellans ein Privileg durch den Fürsten Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt erhalten.
Noch bis zu einem Zeitpunkt im Jahre 2006 – im einzelnen streitig – verwendete die Verfügungsbeklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger werbemäßig die Jahresangabe 1762.
Die Verfügungsklägerin sieht in der ihrer Auffassung nach das Gründungsdatum der Verfügungsbeklagten nicht richtig wiedergebenden Verwendung der Jahresangabe 1760 eine Irreführung der Verbraucher und hat eine Unterlassungsverfügung beantragt. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung zurückgewiesen, weil die Verfügungsklägerin die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch wegen Irreführung nicht habe glaubhaft machen können. Die vorgelegten historischen Quellen seien insoweit nicht belastbar.
Mit der Berufung rügte die Verfügungsklägerin die rechtliche Bewertung durch das Landgericht und berief sich auf einen zu ihren Gunsten sprechenden Anscheinsbeweis.
Die Berufung hatte Erfolg.
Geschrieben von porzelliner am 29. September 2008 | Abgelegt unter Porzellanindustrie
Diese überraschen uns auch mit ihrem Waldreichtum. Schon die Namen der einzelnen Gebirgszüge, die nur in ihren höchsten Gipfeln die 1000 m Grenze überschreiten, lassen auf Holzfülle schliessen. Holz aber bildete ursprünglich das fast ausschliessliche Brennmaterial für die Öfen der Porzellanindustrie, ehe die Kohle den Vorrang übernahm und der elektrische Strom von den Hochspannungsnetzen bezogen werden konnte. Den ganzen Beitrag lesen »