Qualitativ hochwertige Keramik zu schätzen wissen

Geschrieben von porzelliner am 24. Juli 2010 | Abgelegt unter Porzellanindustrie

Es ist kein Zufall, dass die Handwerkskunst immer mehr an Bedeutung verliert. Ein Grund dafür kann mit Sicherheit in der Globalisierung der Wirtschaft gesehen werden. Die Produkte, wie etwa auch Keramik-Gegenstände, werden vielfach aus Billiglohnländern importiert. Damit sinken natürlich die Preise für derartige Gebrauchsgüter und die regionalen Anbieter können in dieser Hinsicht nicht mithalten. Daher ist es von größter Bedeutung, dass sich die Hersteller von Keramik-Gegenständen vermehrt auf die Qualität als auch auf die individuelle Kundenbetreuung konzentrieren. Die bessere Leistung muss natürlich in weiterer Folge auch zum Kunden kommuniziert werden. Dieser muss sich nämlich schließlich und endlich entscheiden, ob er beziehungsweise sie sich für ein Billigprodukt oder für die bessere nationale Keramik entscheidet. In dieser Hinsicht kann aber auch besonders die Politik auf die Missstände hinweisen und somit bei der Bevölkerung ein Verständnis und Bewusstsein für die Vorteile vom Kauf regional hochwertiger Produkte schaffen.
Qualitativ hochwertige Keramik zu schätzen wissen

Qualitativ hochwertige Keramik zu schätzen wissen

Die mangelnde Information der Konsumenten betrifft natürlich nicht nur Keramik-Gegenstände, sondern eigentlich beinahe alle Gebrauchsgüter. In diesen Zeilen soll aber explizit auf die Problematik für Keramik-Hersteller eingegangen werden. In den letzten Jahrhunderten hat sich eine Handwerks- und Wissenskultur in diesem Bereich etablieren können, die eigentlich nicht durch die Globalisierung zerstört werden sollte. Leider ist aber genau das Gegenteil der Fall. Wichtig ist, dass der Käufer weiß, dass er beziehungsweise sie die Möglichkeit hat, diesen Missstand zu beheben.
Leider haben sich schon einige Keramik-Hersteller aus genannten Gründen von der Bildschirmfläche verabschieden müssen. Einige wenige Keramik-Produzenten haben jedoch den Spagat zwischen Tradition und Moderne meistern können. Jetzt liegt es grundsätzlich beim Konsumenten, denn es gibt kein Unternehmen, das ohne beziehungsweise mit wenig Nachfrage überleben kann. Es ist darüber hinaus besonders wichtig, dass sich junge Leute für die Keramik-Branche interessieren und vielleicht sogar einen Lehrberuf in dieser Sparte erlernen wollen. Nur so bleibt uns diese Handwerkskunst auch in Zukunft erhalten.

Marcel Dornier Langenargen

Geschrieben von porzelliner am 17. Oktober 2009 | Abgelegt unter Allgemein, Porzellanindustrie

Neben der Porzellanfabrik Heinrich & CO. Selb, die das Boardgeschirr für die Zeppeline herstellte war auch die Porzellanfabrik Gräf & Krippner Selb Produzent für die Marcel Dornier Werke in Langenargen.

Boardgeschirr Marcel Dornier Langenargen 1929

Weißes, glasiertes Porzellan mit Dekorlinien sowie einem stilisierten, geflügelten Globus in Gold und Rot. Im Boden grün unterglasierte Manufakturmarken “Gräf & Krippner Selb Bavaria” sowie größtenteils mit goldener, vereinzelt schwarzer Silhouette des Wasserflugzeugs über “DO X 1929″ und “Dekoration von Marcel Dornier Langenargen”.

Heinrich Selb Zeppelin Tasse 1928

Mit der Ausstattung des Luftschiffes Graf Zeppelin im Jahre 1928 entsteht der Kontakt zur Porzellanfabrik Heinrich & Co. Deutschland. Die Firma Buchecker & Co. übernimmt die Vertretung der Marke für die Schweiz und erweitert das Sortiment mit Porzellan. 1932 wird das erste Stahldruck-Atelier eingerichtet. Damit ist erstmals die mehrfarbige Dekoration von Glas und Porzellan möglich.

Geschichte Villeroy & Boch

Geschrieben von porzelliner am 17. Oktober 2009 | Abgelegt unter Porzellanindustrie

Es geschah im Jahr 1748, als der Eisengießer François Boch in dem lothringischen Dorf Andunle Tiche eine Töpferei für Keramikgeschirr eröffnet. Einige Jahrzehnte später gründet der Kaufmann Nicolas Villeroy in Vaudrevange an der Saar eine Steingutfabrik. 1836 legen der Enkel des Gründers, Jean François Boch, und Nicolas Villeroy ihre Manufakturen zusammen: Villeroy & Boch entsteht.
Eugen und Oktavie Boch

Eugen und Oktavie Boch

1748 begann François Boch, dessen eigentlicher Beruf Eisengießer war, mit Hilfe seiner drei Söhne in Lothringen mit der Herstellung von Keramikwaren, insbesondere Geschirr. Durch die hohe Nachfrage nach diesen Waren konnte das Unternehmen 1767 expandieren und begann nahe der Festung Luxemburg unter dem Namen Jean-François Boch et Frères mit der Serienproduktion von Keramik. Drei Jahre später, 1770, entstand das Brindille-Dekor, das mit Unterbrechung bis heute verkauft wird, im 20. Jh. unter dem Namen „Vieux Luxembourg“.

1791, als das Unternehmen mittlerweile über Lothringen hinaus (u. a. im Saargebiet und in Luxemburg) erfolgreich war, gründete Nicolas Villeroy in Vaudrevange eine Steingutfabrik. Beide Unternehmer arbeiteten zunächst gegeneinander, da es Nicolas Villeroy gelang, das Porzellan mit Kupferstichen zu bedrucken, was einen enormen Fortschritt in der Serienproduktion bedeutete und somit auch Konkurrenzfähigkeit mit dem Unternehmen Boch.

1801 kaufte Jean-François Boch eine ehemalige Abtei der Benediktinermönche in Mettlach an der Saar. In ihr wurde eine für die damalige Zeit hochmoderne, mechanisierte Geschirrfabrik eröffnet. Mit ihr verwirklichte Boch einige seiner Ideen von Maschinen zur Fertigung seiner Waren, womit er Anfänge einer Massenproduktion erreichen konnte. Die Abtei wird heute (2007) immer noch als Konzernzentrale von Villeroy & Boch genutzt.

Aelteste Volksstedter Porzellanmanufaktur

Geschrieben von porzelliner am 15. Oktober 2009 | Abgelegt unter Porzellanindustrie

OLG Jena v. 02.04.2008: Wird mit dem Gründungsjahr geworben, so ist dies dann nicht irreführend, wenn das angegebene Gründungsdatum zutreffend ist und seit dem genannten Datum eine ausreichende Kontinuität der Unternehmensführung vorliegt. Umgekehrt ist die Werbeangabe irreführend im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG, wenn ein unzutreffendes Gründungsjahr benannt wird und bzw. oder die erforderliche Unternehmenskontinuität nicht besteht.
Das OLG Jena (Urteil vom 02.04.2008 – 2 U 906/07) hat entschieden:
Zum Verkehrsverständnis betreffend das Gründungsjahr einer Porzellanmanufaktur. Zur sekundären Darlegungslast des Unterlassungsschuldners wegen einer irreführenden Angabe betreffend das Gründungsjahr, wenn dieser die Angaben zum Gründungsjahr seines Betriebes nach vielen Jahren ändert.
Zum Sachverhalt: Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Porzellanmanufaktur. Die Verfügungsbeklagte verwendet Werbematerialien und ein Signet (Bodenmarke), im Rahmen derer zusammen mit einem Bildzeichen und der Firma „Aelteste Volkstedter“ auf das Jahr 1760 Bezug genommen wird. 1760 hatte Georg Macheleid nach seiner (Wieder-)Entdeckung des Porzellans ein Privileg durch den Fürsten Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt erhalten.
Noch bis zu einem Zeitpunkt im Jahre 2006 – im einzelnen streitig – verwendete die Verfügungsbeklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger werbemäßig die Jahresangabe 1762.
Die Verfügungsklägerin sieht in der ihrer Auffassung nach das Gründungsdatum der Verfügungsbeklagten nicht richtig wiedergebenden Verwendung der Jahresangabe 1760 eine Irreführung der Verbraucher und hat eine Unterlassungsverfügung beantragt.
Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung zurückgewiesen, weil die Verfügungsklägerin die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch wegen Irreführung nicht habe glaubhaft machen können. Die vorgelegten historischen Quellen seien insoweit nicht belastbar.
Mit der Berufung rügte die Verfügungsklägerin die rechtliche Bewertung durch das Landgericht und berief sich auf einen zu ihren Gunsten sprechenden Anscheinsbeweis.
Die Berufung hatte Erfolg.

Das Gründungsjahr der Aeltesten Volksstedter Porzellanmanufaktur ist nicht wie bisher in der Literatur aufgeführt – 1760 –  sondern wurde erst im Jahre 1762 gegründet – siehe Gerichtsurteil OLG Jena vom 02.04.2008:

Wird mit dem Gründungsjahr geworben, so ist dies dann nicht irreführend, wenn das angegebene Gründungsdatum zutreffend ist und seit dem genannten Datum eine ausreichende Kontinuität der Unternehmensführung vorliegt. Umgekehrt ist die Werbeangabe irreführend im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG, wenn ein unzutreffendes Gründungsjahr benannt wird und bzw. oder die erforderliche Unternehmenskontinuität nicht besteht.

Das OLG Jena (Urteil vom 02.04.2008 – 2 U 906/07) hat entschieden:

Zum Verkehrsverständnis betreffend das Gründungsjahr einer Porzellanmanufaktur. Zur sekundären Darlegungslast des Unterlassungsschuldners wegen einer irreführenden Angabe betreffend das Gründungsjahr, wenn dieser die Angaben zum Gründungsjahr seines Betriebes nach vielen Jahren ändert.

Zum Sachverhalt: Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Porzellanmanufaktur. Die Verfügungsbeklagte verwendet Werbematerialien und ein Signet (Bodenmarke), im Rahmen derer zusammen mit einem Bildzeichen und der Firma „Aelteste Volkstedter“ auf das Jahr 1760 Bezug genommen wird. 1760 hatte Georg Macheleid nach seiner (Wieder-) Entdeckung des Porzellans ein Privileg durch den Fürsten Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt erhalten.

Noch bis zu einem Zeitpunkt im Jahre 2006 – im einzelnen streitig – verwendete die Verfügungsbeklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger werbemäßig die Jahresangabe 1762.

Die Verfügungsklägerin sieht in der ihrer Auffassung nach das Gründungsdatum der Verfügungsbeklagten nicht richtig wiedergebenden Verwendung der Jahresangabe 1760 eine Irreführung der Verbraucher und hat eine Unterlassungsverfügung beantragt. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung zurückgewiesen, weil die Verfügungsklägerin die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch wegen Irreführung nicht habe glaubhaft machen können. Die vorgelegten historischen Quellen seien insoweit nicht belastbar.

Mit der Berufung rügte die Verfügungsklägerin die rechtliche Bewertung durch das Landgericht und berief sich auf einen zu ihren Gunsten sprechenden Anscheinsbeweis.

Die Berufung hatte Erfolg.

Porzellanindustrie Nordbayern 1950

Geschrieben von porzelliner am 29. September 2008 | Abgelegt unter Porzellanindustrie

Das noröstliche Oberfranken und die nördliche Oberpfalz waren die eigentliche Heimat der bayerischen Porzellanindustrie. Die Ostbayerischen Gebirge vom nördlichen Franken bis zum südlichen Böhmerwald bestehen aus Granit-Urgestein, liefern also die Werkstoffe für Bayerns bekanntesten Exportartikel. Die wertvollsten Kaolinlager Europas liegen allerdings im nördlichen Randgebiete Böhmens. Als sich in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts Bayerns grosse Porzellanfirmen in seiner nordöstlichen Landesecke entwickelten, war es noch ein leichtes, Porzellanerde zusätzlich aus dem befreundeten Kaiserreich Österreich, wozu Böhmen gehörte, zu beziehen. Bayerische und böhmischer Werkstoff – nahe beieinander gelegen – bildeten also den Hauptgrund zum Aufbau der Porzellanindustrie in oberfränkisch-oberpfälzischen Landen.

Diese überraschen uns auch mit ihrem Waldreichtum. Schon die Namen der einzelnen Gebirgszüge, die nur in ihren höchsten Gipfeln die 1000 m Grenze überschreiten, lassen auf Holzfülle schliessen. Holz aber bildete ursprünglich das fast ausschliessliche Brennmaterial für die Öfen der Porzellanindustrie, ehe die Kohle den Vorrang übernahm und der elektrische Strom von den Hochspannungsnetzen bezogen werden konnte. Den ganzen Beitrag lesen »

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